Die Staatsduma verabschiedete in zweiter Lesung den Gesetzentwurf über steuerliche Anreize für Kunstmäzene
Die Staatsduma verabschiedete in zweiter Lesung den Gesetzentwurf über steuerliche Anreize für Kunstmäzene

Video: Die Staatsduma verabschiedete in zweiter Lesung den Gesetzentwurf über steuerliche Anreize für Kunstmäzene

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Anonim
Die Staatsduma verabschiedete in zweiter Lesung den Gesetzentwurf über steuerliche Anreize für Kunstmäzene
Die Staatsduma verabschiedete in zweiter Lesung den Gesetzentwurf über steuerliche Anreize für Kunstmäzene

Personen, die sich entschließen, kommunale und staatliche Kultureinrichtungen finanziell zu unterstützen, können mit steuerlichen Anreizen rechnen. Der entsprechende Gesetzentwurf wurde von der Staatsduma verabschiedet.

Gemäß dem verabschiedeten Dokument wird den Regionen das Recht eingeräumt, den steuerlichen Sozialabzug für die Einkommensteuer geringfügig zu erhöhen. Bürger aus dem Kreis der Gönner können eine solche Leistung in Höhe von bis zu dreißig Prozent des im Berichtszeitraum erzielten Einkommens gewähren. Nur Gönnerinnen und Gönner, die kommunale und staatliche Einrichtungen finanziell unterstützen, deren Aktivitäten im Kulturbereich tätig sind, können mit einem Abzug in der angegebenen Höhe rechnen. Außerdem können Gönner mit Unterstützung von Fonds einen Steuerabzug erhalten, wenn diese Mittel zur Bildung ihres Stiftungskapitals verwendet werden.

Der Abgeordnete der Staatsduma beschloss, den Regionen das Recht zu überlassen, die Kategorien von Institutionen, Stiftungen und gemeinnützigen Organisationen unabhängig zu bestimmen, mit deren Hilfe die Gönner mit einem Abzug von dreißig Prozent rechnen können. Es sei daran erinnert, dass derzeit auch Bürger, die Mittel zur Unterstützung von Kultureinrichtungen bereitstellen, Leistungen erhalten. Die Höhe der steuerlichen Anreize entspricht dem tatsächlich angefallenen Betrag der Sponsoren. Gleichzeitig gibt es Einschränkungen - die Leistung darf 25 % des während des Besteuerungszeitraums erzielten Einkommens nicht überschreiten und unterliegt daher der Besteuerung.

Aufwendungen in Form von Spenden an kommunale und staatliche Einrichtungen, die ihre Tätigkeit im Kulturbereich ausüben, können Organisationen in den Investitionssteuerabzug einbeziehen. Dazu können auch Spenden an eine Vielzahl von Kultureinrichtungen gehören, die als gemeinnützige Einrichtungen eingestuft sind.

Die Verfasser des Gesetzentwurfs verbergen ihre Freude über die Verabschiedung nicht. Sie glauben, dass ihre Einführung die Aufrechterhaltung des Netzwerks der kommunalen und staatlichen Kulturorganisationen ohne Finanzierung aus Haushaltsmitteln ermöglichen wird. Solche Veränderungen sollten die Aufnahme neuer Technologien durch solche Institutionen erleichtern und zu ihrer Entwicklung beitragen. Der neue Gesetzentwurf soll die Rolle von Institutionen wie Konzertsälen, Philharmonien, Archiven, Museen etc. in der kulturellen Bildung und Bildung der Bürger stärken.

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